Bei allem Bemühen, möglichst viele Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, steht fest: Werkstätten für behinderte Menschen sind ein wichtiger Teil des inklusiven Arbeitsmarkts. Sie haben gleich eine doppelte Funktion. Einerseits sollen die Werkstätten ihre Beschäftigten auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten.
Andererseits sollen sie wirtschaftlich verwertbare Arbeitsergebnisse erzielen. Vom Erlös dieser Produkte werden Investitionen finanziert und Löhne gezahlt. Die Höhe der Löhne ist per Gesetz an andere staatliche Sozialleistungen, insbesondere das Ausbildungsgeld, gekoppelt, das allerdings den Werkstattbeschäftigten nicht zugutekommt.
Wie das Entgeltsystem in den Werkstätten zukunftsfähig gestaltet werden kann, dazu hat die unionsgeführte Bundesregierung in der vergangenen Wahlperiode eine Studie in Auftrag gegeben. Diese Studie, die sich auch mit den Perspektiven für Werkstattbeschäftigte auf dem ersten Arbeitsmarkt befasst, liegt nun vor. Gerne möchten wir ihre Ergebnisse mit den Autoren, mit Betreibern und Beschäftigten von Werkstätten sowie Experten aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales diskutieren.
Zu dieser Veranstaltung im Rahmen einer Videokonferenz laden wir Sie herzlich ein für Montag, den 6. November 2023, von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr.
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen. Gerne können Sie die Einladung an andere Interessierte weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Oellers MdB
Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Hermann Gröhe MdB
Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Moderation
Wilfried Oellers MdB
Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag